Verlastung von Waffen und Gerät der Fallschirmtruppe
Nachdruck der L.Dv.T.g.5207 vom April 1942.
Diese als geheim eingestufte Vorschrift regelte das Beladen der
Waffenabwurfbehälter, ihre Pflege und Handhabung sowie den
Abwurfbehälter für das Klappfahrrad, das Verlasten von 3,7 cm Pak
und 600ccm Zündapp-Krad mit Beiwagen als Außenlast zum
Fallschirmabwurf, Verlasten des Krad-Anhängers und der 2 cm Flak
nebst Zubhör etc.
Format 21 x 29,7 cm, Rückenschraubverbindung, 284 Seiten, sehr
viele s/w-Abbildungen, Best.-Nr. MM013